Für unser Erlebniscamp, welches wir im Direktmarketing vorbereiten und durchführen, haben Sie hiermit die Möglichkeit, verbindliche Buchungen schnell und problemlos auszulösen. Der Vertrag kommt erst durch die Zusendung der Buchungsunterlagen vom Feriendorf zustande.

Diesen Vertrag können Sie laut unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen bis 90 Tage vor der Anreise bzw. Covid-19-bedingt auch bis zum Anreisetag kostenfrei stornieren.

Bitte beachten Sie, dass wir im Sinne der geringeren Belastung für die Umwelt die Unterlagen für die Ferienfreizeiten per E-Mail versenden.

Wenn Sie die Unterlagen aus bestimmten Gründen dennoch per Post erhalten möchten, dann wählen Sie dies bitte im Formulars aus (3,00€ Bearbeitungsgebühr).



Die Unterbringung der Kinder erfolgt in Bungalows.

Sie können 2 Unterkunftsvarianten wählen:

Typ 1: Bungalows mit 2 x 4-Bett-Zimmer (Sanitär komplett im Wasch- und Duschgebäude)

Typ 2: Bungalows mit 2 x 4-Bett-Zimmer mit WC und Waschgelegenheit im Bungalow (begrenztes Kontingent)

Zuschlag für Typ 2: 2,00 €/Person/Tag = 14 Euro für den gesamten Aufenthalt



Ist die Anreise per Bustransfer gewünscht? Wenn ja, von welchem Abfahrtsort?



Tragen Sie hier bitte - falls gewünscht - den Zusatzausflug ein.

Der Ausflug zur Erlebniswelt FUNDORA kostet inklusive Busfahrt und Eintritt 25,00€





Daten der vertragsberechtigten Personen












Elternerklärung

1. Allgemeine Angaben über das Kind



Bei vom Vertragspartner abweichender Anschrift:




Die Praxis vergangener Jahre hat gezeigt, dass es einige Vornamen gibt, aus denen sich nicht automatisch das Geschlecht des Kindes ableiten lässt.

Für die Gruppenzuteilung und die Aufteilung in die Unterkünfte ist dies aber erforderlich.


2. Das Kind ist in folgender Krankenkasse familienversichert/privat versichert:




3. Medizinische Versorgung

Hiermit bestätigen wir, dass unser Kind gesund ist und nicht gesundheitlich beeinträchtigt ist. Unser Kind besitzt einen ausreichenden aktiven Impfschutz, insbesondere eine wirksame Tetanus-Impfung.

Mitzubringen sind die Krankenversicherungskarte (oder ein equivalentes Dokument, dass den Versicherungsstatus angibt) und Impfausweis.






Wir geben hiermit unser Einverständnis, dass erforderliche vom Arzt für dringend erachtete Schutzimpfungen (Tetanus) sowie sonstige ärztliche Maßnahmen einschließlich dringend erforderlicher Operationen veranlasst werden, wenn unser Einverständnis auf Grund besonderer Umstände nicht mehr rechtzeitig eingeholt werden kann.


Wir gestatten dass unser Kind bei kleineren Verletzungen von den Betreuern versorgt werden darf. Gemeint sind hier z.B. kleine Schürfwunden, Insektenstiche und dergleichen. Wir gestatten unserem Kind in besonderen Fällen (z.B. Arztbesuch) im Fahrzeug des Betreuers oder anderer beauftragter Personen oder einem anderen privaten Fahrzeug auf eigene Gefahr mitzufahren und verzichten bei Unfällen, außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, gegenüber Fahrer und Halter des Kraftfahrzeugs auf Ersatz aller etwaiger Schäden, soweit diese nicht durch eine Versicherung auszugleichen sind.


Gemäß Infektionsschutzgesetz ist der Aufenthalt und die Anreise während der 14-tägigen Inkubationszeit für folgende Krankheiten verboten: Windpocken, Scharlach, Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten, Durchfallerkrankungen (Noro) und Hepatitis A. Gleiches gilt für den Befall mit Kopfläusen und parasitären Hautkrankheiten.

4. Programmteilname entsprechend Ausschreibung

Das Kind hat die Erlaubnis an allen allgemeinen und besonderen Veranstaltungen teilzunehmen. Besondere Veranstaltungen sind u.a. Sportfest, BMX, Sommerrodelbahn, Go-Kart/ATV-Fahren, Trampolin und vergleichbare Aktivitäten im Ferienprogramm und während der Ausflüge.




5. Aufsichtspflicht

Für die Dauer des Aufenthaltes übertragen wir die Ausübung der Aufsichtspflicht bzw. des Aufenthaltsbestimmungsrechts über das Kind/Jugendlichen dem Veranstalter. Wir sind damit einverstanden, dass die Ausübung im erforderlichen Ausmaß weiter übertragen wird. Dabei ist uns bewusst, dass die Aufsicht über unser Kind von den verantwortlichen Mitarbeitern nur in einem Umfang wahrgenommen werden kann der zumutbar ist. Dies gilt insbesondere für die Zeiten der Nachtruhe oder anderer unaufschiebbarer Verrichtungen. Für Schäden die Ihr Kind während der Ferienfreizeit schuldhaft oder fahrlässig verursacht, behalten wir uns eine Haftung gegenüber dem Erziehungsberechtigten vor.

Den Weisungen der aufsichtsführenden Person hat unser Kind nachzukommen. Die Hausordnung der Ferienanlage ist einzuhalten. Wir sind uns darüber bewusst, dass ein schuldhaftes Verhalten unseres Kindes eine Haftung des Veranstalters bzw. eine Haftung von Versicherungen ausschließen kann. Wir erklären uns damit einverstanden, dass unser Kind bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung aus pädagogischen Gründen den Aufenthalt vorzeitig auf eigene Kosten abbrechen muss. Hiermit ist uns bekannt, dass wir sicherzustellen haben, dass entweder wir selbst - oder bei unserer Abwesenheit eine von uns bevollmächtigte Person – das Kind innerhalb von 12 Stunden vom Feriendorf abholen muss.



6. Bilder

Wir stimmen zu, dass die Bilder die während des Aufenthaltes im Ferienlager gemacht wurden, auf der Webseite des Feriendorfs Hoher Hain gezeigt werden. Es wird sich dabei hauptsächlich um Gruppenfotos handeln.





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